Rehabilitationsnachsorge
Es gibt in Westfalen zwei Rehabilitationsnachsorgeprogramme:
1. Intensivierte RehaNachsorge: IRENA
für Versicherte der Deutsche Rentenversicherung Bund, Deutschen Rentenversicherung Knappschaft
2. ambulante Folgeleistung
für Versicherte der Deutsche Rentenversicherung Westfalen
Beide Nachsorgeprogramme sind Ausdruck eines weiterführenden Konzepts der Rentenversicherungsträger mit dem Ziel einer Sicherung des Reha-Erfolges und der Festigung der bereits erreichten Reha-Ergebnisse.
Ihr Ansprechpartner im Ortho-Mobile: Patrick Ophoves,
Tel.:0 23 24/68 333 60,
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Zielgruppe der Nachsorgeprogramme:
Die Programme kommen für im Erwerbsleben stehende Versicherte möglichst im direkten Anschluß an die stationäre oder ambulante Rehabilitation in Frage.
Wenn eine Teilnahme am IRENA Programm durch die Rehabilitationsklinik empfohlen wurde, können Sie diese in einer von der DRV Bund hierfür zugelassenen Klinik durchführen. Das Ortho-Mobile verfügt über die notwendige Zulassung.
Wenn durch die Rehaklinik ambulante Folgeleistungen verordnet wurden, können Sie diese in jeder Physiotherapiepraxis mit Kassenzulassung nach §124 SGBV durchführen. Das Ortho-Mobile verfügt über die notwendige Zulassung.
Inhalte
Bei einer ambulanten Folgeleistung können krankengymnastische Einzelbehandlungen, gerätegestützte Einzelkrankengymnastik und ähnliche Therapieformen verordnet werden.
Das IRENA- Programm findet ausschließlich in Gruppenform statt. Von der empfehlenden Rehabilitationseinrichtung werden die therapeutischen Leistungen individuell und variabel als Leistungspaket zusammengestellt. Angeboten werden Elemente aus der medizinischen Trainingstherapie, der Physiotherapie und verschiedene Gruppenprogramme im Gymnastikraum oder Bewegungsbad.
Zeitpunkt
Beide Programme sollten möglichst zeitnah im Anschluss an die abgeschlossene Leistung zur medizinischen Rehabilitation beginnen.
Finanzierung
Die Kosten für die Rehabilitationsnachsorge werden von den entsprechenden Leistungsträgern übernommen. Es muss keine Zuzahlung geleistet werden. Für Patienten aus dem IRENA-Programm werden Fahrtkosten pauschal mit 5,00 EUR pro Behandlungstag durch die Rentenversicherung erstattet. Die Auszahlung erfolgt im Ortho-Mobile am Ende der IRENA- Nachsorge.
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